facharzt.de [ Bundessozialgericht: Honorarverteilung der KVNO rechtswidrig ]
Die Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ab dem zweiten Quartal 2005 bis zum vierten Quartal 2008 war rechtswidrig. Das habe das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in mündlicher Verhandlung bestätigt und damit die Revisionen der KVNO gegen entsprechende Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Sag ich doch. Verhandlungstermin beim Landessozialgericht Essen ist übrigens am 15.2.2012...
2006 hatte ich wegen der Honorarbescheide des Jahres 2005 gegen die KVNo geklagt und 2010 in erster Instanz verloren. Das zweitinstanzliche Landessozialgericht hatte mich im Herbst 2011 zum Termin am 15.2.2012 geladen. Die Ladung ist jetzt aufgehoben word
Aufgenommen: Jan 29, 18:22