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Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Be kinder than necessary because everyone you meet is fighting some kind of battle."
Sir Matthew James Barrie
"Wenn der Patient als Beitragszahler geliebt wird, als kranker Mensch aber nur noch lästig ist, stimmt die Grundausrichtung nicht mehr."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Teile der Politik haben gesagt, die Budgets seien weg - aber die Ärzte stellen fest, dass es Regelleistungsvolumen gibt. Das ist natürlich ein Budget."
J. Wasem (Gesundheitsökonom) 1.10.2009
"Es wird weniger Pflegepersonal benötigt, wenn die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus kürzer wird."
Rudolf Henke (CDU, Präsident der Ärztekammer Nordrhein)

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