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Berufsunfähigkeit Der Trick mit dem Gutachter

Wenn es ans Zahlen geht, reagieren Berufsunfähigkeitsversicherungen oft tückisch. Wie im Fall von Werner Geschonke, der beinahe zum Sozialfall geworden wäre.

Vor 30 Jahren erlitt Werner Geschonke bei einem Autounfall so schwere Verletzungen, dass er nur mit viel Glück am Leben blieb. Ein "Beinahe-Unfall" vor acht Jahren, bei dem er dasselbe Unglück auf sich zukommen sah, löste bei ihm ein Trauma und häufige Panikattacken aus. Zugleich verschlimmerte sich sein körperlicher Zustand. Alte Narben, die von zahlreichen Bauchoperationen geblieben waren, brachen wieder auf. Geschonke konnte nicht mehr Auto fahren und musste seinen Beruf als Werkzeugverkäufer, der viele Reisen erforderte, aufgeben.

In die gesetzliche Rentenkasse hatte er als Selbstständiger nie eingezahlt. Blieb als Rettungsanker seine Berufsunfähigkeitsversicherung, die er im Dezember 1987 bei der sechstgrößten Lebensversicherung, Cosmos-Direkt (2004: über eine Million Verträge), abgeschlossen hatte. Gut 2000 Euro monatlich standen ihm laut Police zu. Doch die Cosmos erkannte die Gutachten von Geschonkes Arzt nicht an und weigerte sich zu zahlen. Nach zwei Jahren einigten sich die Parteien auf ein neues Gutachten. Die Cosmos schlug die damalige Landesversicherungsanstalt (LVA) Baden als Gutachterinstitut vor. Geschonke willigte ein, denn von der LVA als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erwartete er einen objektiven Befund.

Dann der Schock: Der damalige leitende Arzt der Klinischen Beobachtungsstation der LVA Baden, Johann-Georg von Mikulicz-Radecki, kam in seinem Gutachten zum dem Ergebnis, Geschonke sei zu 60 Prozent arbeitsfähig. Die Cosmos zahlte daraufhin nicht, denn dafür hätte laut Vertrag eine mehr als 50-prozentige Erwerbsminderung vorliegen müssen. Geschonke wollte das Gutachten anfechten, doch sein Anwalt riet ihm ab. Begründung: Ein LVA-Gutachten sei quasi ein Obergutachten, das vor jedem Richter Bestand habe.

Was der Jurist fälschlicherweise nicht erkannte: Die LVA hätte den Auftrag gar nicht annehmen dürfen, denn im Vierten Sozialgesetzbuch (§ 30) ist geregelt, dass Versicherungsträger wie die LVA Baden nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben tätigen dürfen. Gutachten für eine private Versicherung gehören nicht dazu. Allerdings ist es den Ärzten erlaubt, auf eigene Rechnung im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit Gutachten zu erstellen.

So erkannten weder Geschonke noch sein Anwalt, dass Cosmos mit verdeckten Karten spielte. Denn die Versicherung hatte gar nicht die LVA als unabhängige Institution beauftragt, sondern ein Privatgutachten bei von Mikulicz-Radecki bestellt, den Auftrag aber an die LVA adressiert. Auch im Ablehnungsbescheid der Cosmos-Versicherung war an keiner Stelle von Privatgutachten die Rede, sondern stets vom "Gutachten der Klinischen Beobachtungsstation der Landesversicherungsanstalt Baden".

Auf Geschonkes hartnäckiges Nachfragen und unter Androhung von Schadenersatzansprüchen gegen die Versicherungsanstalt erklärte ein Justitiar der LVA im März 2003, sie habe nie einen Auftrag erhalten. Geschonke bohrte auch bei der Cosmos nach. Erst im Juli dieses Jahres gab die Versicherung schriftlich zu, es habe sich tatsächlich um ein Privatgutachten gehandelt. Vom stern mit dem Fall konfrontiert, erklärt Cosmos-Sprecherin Silke Barth lapidar: "Bei der Suche nach einem geeigneten Gutachter orientieren wir uns an dessen Kompetenz und Fachgebiet, auf Wunsch des Kunden kann auch ein anderer Gutachter ausgewählt werden."

Trotzdem fühlte sich der 62-Jährige hereingelegt. "Hätte ich gewusst, dass der Arzt auf eigene Rechnung handelt, wäre ich doch nie auf den Vorschlag der Cosmos, die LVA zu beauftragen, eingegangen", beteuert er. Aus Angst, dass es sich um ein "Gefälligkeitsgutachten" handeln könnte.

Geschonke hatte dann doch noch Glück: 2001 konnte er einen Bescheid des Versorgungsamtes Dortmund vorlegen, der ihm eine Berufsunfähigkeit von 60 Prozent bescheinigte. Den erkannte die Cosmos an und zahlt seither 2045 Euro pro Monat. Doch der Versicherte will sich damit nicht zufrieden geben: Er verlangt von der Cosmos den Betrag, den er bekommen hätte, wäre die Rente bereits seit 1999 gezahlt worden - fast 70.000 Euro. Denn die neue Diagnose beruht wie das Gutachten von 1999 zum großen Teil auf denselben alten ärztlichen Unterlagen. Antwort der Cosmos: "Diese Ansprüche sind nun verjährt."

Elke Schulze

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