Die neue Bundesregierung bringt mit hoher Schlagzahl Gesetze auf den Weg, die massive Verletzungen der Grundrechte darstellen. Der neueste Vorstoß geht sogar so weit, dass Gesundheitsdaten aus Datenbanken öffentlicher Stellen ohne ausreichenden Schutz an Forschungsinstitutionen weitergegeben werden können. Dies sieht das Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung vor, das bis gestern in der parlamentarischen Begutachtung war. Die Grundrechts-NGO epicenter.works kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass mit dem Gesetz Datenschutzstandards unterschritten werden, um forschungstreibenden Unternehmen den Zugriff auf persönliche Daten zu erleichtern. 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU sieht für sensible Daten, wie etwa Gesundheitsdaten, ein sehr hohes Schutzniveau vor. Mit dem neuen Gesetz soll dieses stark eingeschränkt werden, wenn sonst wissenschaftliche Zwecke "ernsthaft beeinträchtigt" wären. Zwar sollen Namensangaben durch bereichsspezifische Personenkennzeichen ersetzt werden, diese bieten allerdings keinen ausreichenden Schutz der personenbezogenen Daten. Sie bleiben einer bestimmten Person zuordenbar.

"Das kann dazu führen, dass die Information über den Gesundheitszustand von Menschen – etwa aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA – an die Wirtschaft fließen",

kritisiert Angelika Adensamer, Juristin bei epicenter.works. Sie fordert eine Reparatur des Gesetzesvorschlags, damit dieser vollständig der DSGVO entspricht.

"Einmal mehr zeigt diese Bundesregierung, dass ihr der Schutz des Grundrechts auf Privatsphäre kein Anliegen ist. Nach dem Entwurf für das Datenschutz-Anpassungsgesetz – Inneres und den Vorschlägen für das neue Überwachungspaket ist dieses Gesetzesvorhaben ein weiterer Tiefpunkt österreichischer Netzpolitik: Die Rechte der Menschen werden geopfert, um Wissenschaft und Forschung Daten zu liefern, die sie für ihre Arbeit in der Regel gar nicht benötigen",

so Thomas Lohninger von epicenter.works.

Hier findet sich unsere Stellungnahme zum Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018 10/ME, XXVI. GP 

Sie ist auch auf der Website des Parlaments veröffentlicht worden. 

Update am 11. April 2018

Im Vergleich zum Erstentwurf wurden laut Datenschutzbhörde in der aktuellen Version einige Verbesserungen vorgenommen. Unsere Kritik bleibt nach wie vor aufrecht.

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