Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Dezember 2016 drei unabhängig voneinander zu erstellende Rechtsgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Erlass von Richtlinien und anderen normativen Entscheidungen in Auftrag gegeben. Hintergrund der Beauftragung waren die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Hinweise, die Anlass zu einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Analyse der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zu den Regelungsaufträgen des G-BA gegeben haben. Das BMG hat als Gutachter Herrn Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg), Herrn Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) und Herrn Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) beauftragt.

Die erstellten Gutachten spiegeln die Bandbreite der in der Rechtswissenschaft vertretenen Positionen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA wider. Die Gutachter beleuchten die verfassungsrechtliche Legitimation aus unterschiedlichen Perspektiven und sind zu verschiedenen Ergebnissen gekommen. Vor diesem Hintergrund werden die in den Gutachten behandelten komplexen Fragestellungen und Vorschläge eingehend geprüft.

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