Bundestag beschließt Fristverlängerung im Gesundheitswesen

Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten haben ein halbes Jahr mehr Zeit für die Online-Anbindung ihrer Praxen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 168 Kommentare lesen
Bundestag beschließt Fristverlängerung im Gesundheitswesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Der Bundestag hat eine Fristverlängerung bei der Online-Anbindung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie den Praxen der Psychotherapeuten beschlossen. Ursprünglich drohten Sanktionen in Form von Mittelkürzungen, wenn die Praxen nicht bis zum 31.12.2018 angeschlossen sind. Neuer Stichtag ist nunmehr der 30.6.2019. Die ärztlichen Leistungserbringer müssen überdies die Konnektoren für die Online-Anbindung bis zum 1.4.2019 verbindlich bestellt haben, um in den Genuss der Installationspauschale von 2.557 Euro zu kommen.

Mit der Fristverlängerung wird auf das bekannte Problem reagiert, dass nur zwei von vier Konnektoren (von Kocobox und der Telekom) die notwendige Zulassung der Gematik zur Installation besaßen. Der dritte Konnektor von RISE hat gerade die Zulassung bekommen, der vierte von Secunet soll kurz vor der Zulassung stehen. Ein weiterer Fortschritt: Die Bertelsmann-Tochter Arvato hat unterdessen die volle Zulassung für den VPN-Zugangsdienst ohne weitere Auflagen erhalten.

Nach einer internen Schätzung der Gematik sollten bis Ende 2018 rund 80.000 von 140.000 Praxen den Online-Zugang freigeschaltet haben und den Abgleich der Versicherten-Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte durchführen können.

(bme)