BeA: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach kann kein Deutsch

Mail rechtzeitig verschickt, Frist aber trotzdem versäumt: Das BeA kommt mit Umlauten nicht klar, der Absender einer Nachricht erfährt davon aber nichts.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Bundesfinanzhof äußert sich zu BeA.
Der Bundesfinanzhof äußert sich zu BeA. (Bild: Bundesfinanzhof)

Das Besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA) hat eine Besonderheit: Es kann mit deutschen Umlauten und Sonderzeichen nicht umgehen. Die Auswirkungen sind erheblich, wie aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht. So kann es passieren, dass eine als zugestellt bestätigte Nachricht eben doch nicht zugestellt wurde.

Inhalt:
  1. BeA: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach kann kein Deutsch
  2. Bundesfinanzhof entwickelt einen Leitsatz zum Anwaltspostfach

In dem konkreten Fall ging es um eine versäumte Frist. Ein Kläger hatte an den Bundesfinanzhof eine Begründung fristgemäß versandt, versäumte die Frist aber dennoch, da die Datei beim Bundesfinanzhof nicht eintraf. Der Grund war, dass er Umlaute und Sonderzeichen verwendet hatte, was nicht zulässig ist. Doch das war dem Kläger nicht bekannt. Ebenso wenig wusste er, dass seine Nachricht nicht eingegangen war, denn die BeA-Software hatte die erfolgreiche Zustellung gemeldet.

Tatsächlich wurde die Nachricht dem Bundesfinanzhof auch zugestellt. Dem "zentralen Intermediär-Server des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs" - hierbei handelt es sich seit Jahren um das EGVP - gelang die Zustellung jedoch nicht korrekt. Das System sortierte die Nachricht wegen der problematischen Zeichen in einen Ordner für korrupte Nachrichten.

Allerdings sieht das System nach Darstellung des Bundesfinanzhofs keinen Zugriff auf solche Nachrichten vor. Der BFH wurde nicht über den Vorgang der Verschiebung der Nachricht informiert.

Anwaltskammern warnen vor Umlauten

Den örtlichen Anwaltskammern ist die Problematik bewusst. Sie weisen Anwälte darauf hin, dass Umlaute und Sonderzeichen nicht zu verwenden sind. Allerdings werden die Auswirkungen nicht erklärt, die drastisch sein können - gerade, wenn in Rechtsstreitigkeiten Fristen verpasst werden.

Bei nicht verschuldeter Fristversäumung ist immerhin eine Wiedereinsetzung möglich. Einer entsprechenden Beschwerde des Klägers gab der Bundesfinanzhof statt und sieht sie als begründet an.

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Bundesfinanzhof entwickelt einen Leitsatz zum Anwaltspostfach 
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Peter Brülls 14. Aug 2019

Wenn dem so wäre, warum sehe ich dann bei Amazon, Apple und auch anderen Größen immer...

Dafonk 10. Aug 2019

...und die auch noch von unseren Steuergeldern bezahlt.

Mopsmelder500 09. Aug 2019

Welche Umschlaggrößen darf man den verwenden und welche Papierstärken, nicht das deren...

Peter Brülls 07. Aug 2019

Meiner Beobachtung nach dürfen sich viele Entwickler entscheiden zwischen Keine...



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