Neuordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"'tis an ill wind that blows noone good."
Freewheelin' Franklin
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Auch Wissenschaftler müssen sich nach dem Willen des Gesetzgebers richten."
Elke Ferner (SPD) 27.3.2008
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Die Privatisierung von Kliniken hat nicht zu Kostensenkungen geführt; bei den Krankenhäusern stiegen die Ausgaben mit 2,5 Prozent sogar überdurchschnittlich."
Nachdenkseiten 8.4.2014

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