Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Vergütung der niedergelassenen Ärzte. Nach Reformen 1995 und 1996 trat im April 2005 der so genannte "EBM 2000 plus" in Kraft, dessen Entwicklung von 1993 bis 2005 gebraucht hatte und dessen Umsetzung und Feinabstimmung bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch steht zum 1.1.2008 eine Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung bevor (§ 87 SGB 5, Abs. 2d).
Anlass für diese Neuordnung war unter anderem die Tatsache, daß Ärzte in den vergangenen Jahren immer wieder gegen die Unterfinanzierung der ambulanten ärztlichen Verorgung protestiert hatten. Mit der vorgesehenen Neurordnung wird daher unter anderem in Aussicht gestellt, die bisherige Budgetierung zu mildern und das so genannte Morbiditätsrisiko wieder bei den Krankenkassen anzusiedeln.
Die Bewertung der ärztlichen Leistungen obliegt einem Zentralorgan der Selbstverwaltung: dem Bewertungsausschuss, der aus Vertretern von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen besteht. Diese müssen sich jetzt darüber einigen, wie ärztliche Arbeit künftig bezahlt werden soll. Sie haben nur wenig Zeit dafür: der Entwurf muß bis zum 31. Oktober 2007 (mit Wirkung zum 1. Januar 2008) vorliegen. Aber sie haben tatkräftige Hilfe.
Schon 2006 war das Institut des Bewertungsausschusses gegründet worden, das dem Bewertungsausschuss zuarbeiten soll. Ursprünglich sollte sich das Institut mit der Patientenklassifikation zur Umsetzung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs befassen; seine Befugnisse wurden 2007 auf die EBM-Reform erweitert. Dieses Institut hat weder eine Adresse, noch eine Webseite. Recherchierbar ist nur, dass es von einem Mathematiker geleitet wird, der früher Chef des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung war.
Momentan laufen die "Tarifverhandlungen" zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung, und es zeichnet sich ab, daß es nicht zu einer Einigung kommen wird. KV-Chef Köhler kündigte bereits an, daß 2008 "das Tal der Tränen werde": die aktuellen "Angebote" der Kassen liegen noch unter den momentan geltenden Werten, während die KV eine Honorarsteigerung von 30% erzielen möchte.
Bei einem Pressegespräch am 29.8.2007 teilte die KBV mit, daß KV und Krankenkassen zur Sitzung des Bewertungsausschusses am 10.9.2007 jeweils eigene Entwürfe einbrächten. Es sei zu erwarten, daß man die Bewertung einzelner Leistungskomplexe erst im Erweiterten Bewertungsauschuss , der vom 11.-19.10.2007 tage und dann nach dem Votum des unabhängigen Vorsitzenden (Prof. Wasem), abschließend regeln könne:
Die Notwendigkeit der Festlegung via Schiedsregelung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss wurde durch KBV und GKVSpitzenverbände bereits festgestellt.
Die Krankenkassen fordern beispielsweise die "normative Begrenzung der Gesprächsleistungsanteile auf 70% des im Bezugszeitraum Q3/2005-Q2/2006 für Leistungen nach den Nrn. xx220 angefallenen Leistungsbedarfs" und den "Einbezug fachspezifischer Betreuungsleistungen sowie des Sprechstundenbedarfs in die Grundpauschalen".
Sie ziehen ihre Zusage zur Fortschreibung der Gesprächsleistungen XX220 als Einzelleistungen in den Fachbereichen Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Psychosomatik am 02.08.2007 zurück. In der Sitzung des Arbeitsausschusses wird die Zusage mit Ausnahme der Fachbereiche Neurologie und Nervenheilkunde erneuert.
Gleichzeitig haben sie grundsätzlich zugesagt, die KBV-Kostenstudie in den Bereichen Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Psychosomatik bei der Neufestlegung der Leistungsbewertungen im EBM 2008 zu berücksichtigen.