Nach einer Sozialgerichtsentscheidung haben Ärzte zwar ein grundsätzliches, aber kein individuelles Recht auf angemessene Bezahlung.
Solange keine Versorgungsengpässe bestehen, dürfen einzelne Ärzte unterbezahlt werden. Besonders betroffen sind Ärzte in der Basisversorgung, die dabei keinen ausreichenden Gewinn mehr erzielen können.
Ärztezeitung, 27.11.2003
Mittwoch, 21. Januar 2004
Kein Anspruch auf angemessene Bezahlung
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