Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V richtet sich an chronisch psychisch kranke Menschen, um ihnen ein Leben außerhalb von psychiatrischen Einrichtungen zu ermöglichen. Es handelt sich um ein zielgerichtetes Handlungskonzept, das individuell auf den Einzelfall abgestimmt ist und eine systematische Betreuungsplanung (von Patient, Arzt und Soziotherapeut gemeinsam entwickelt) einschließt.
Die Expertenkommission des Bundesgesundheitsministeriums hatte bereits 1988 auf die Probleme bei der Betreuung chronisch psychisch Kranker hingewiesen: den Verlust sozialer Bezüge, die reduzierte Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu bewältigen, die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und in vielen Fällen die soziale Isolation mit zahlreichen Rückfällen.
Ziel der Soziotherapie ist es, die Patientinnen im Alltag zu unterstützen und zu fördern, um eine (Wieder-)Einweisung in stationäre Einrichtungen zu vermeiden. Die Soziotherapie soll die gesunden Ressourcen der Patienten aktivieren und nutzen, damit sie in möglichst kurzer Zeit von fremder Hilfe unabhängig werden.
Im Modellprojekt konnte eine Verkürzung der stationären Liegezeit, mit entsprechend verbesserter Lebensqualität, nachgewiesen werden (nur 10-15% Therapieabbrüche bei 30 Personen in 2 Jahren). Außerdem verringerten sich die Behandlungskosten pro Patient um ca. 70%.
Die Verordnung ist auf max. 120 Stunden, die innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden müssen, begrenzt.
Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist. Die Erbringung von Soziotherapie erfolgt bedarfsgerecht und ist an einer wirtschaftlichen Mittelverwendung zu orientieren.
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