Wer hätte das gedacht...
Laut Gesundheitsbericht der Techniker-Krankenkasse bekamen Arbeitslose 2004 etwa doppelt so häufig Antidepressiva verordnet wie die Beschäftigten. Für 2,4 Millionen Beitragszahler wurden insgesamt 270.000 Packungen verschrieben (das sind etwa 13,8 Millionen Tagesdosen).
Die TK will das zum Anlass nehmen, die seelische Gesundheit ihrer Kunden zu stärken.
Gesundheitsbericht der TK als Download
Bericht im Ärzteblatt 13.6.2005
Dienstag, 14. Juni 2005
Arbeitslosigkeit macht offensichtlich depressiv
Sonntag, 5. Juni 2005
Neuordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
Zum 1.7.2005 tritt die Neufassung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V in Kraft. Diese regeln die Verordnung häuslicher Krankenpflege, ihre Dauer und die Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärzte mit den die häusliche Krankenpflege durchführenden ambulanten Pflegediensten und den Krankenhäusern.
Die erste Fassung der Richtlinien für häusliche Krankenpflege gemäß Beschluss vom 25.10.1999 enthielt keine Regelung für die häusliche Krankenpflege von psychisch kranken Menschen (psychiatrische Krankenpflege).
Die Auswertung internationaler und deutscher Studien erbrachte Teilinformationen, die in der Richtlinie berücksichtigt werden sollten. Als wesentliche Aussage kann festgehalten werden, dass Evidenzen bzw. übereinstimmende Informationen aus den Studien zu höherem Zeitaufwand für die Pflege psychisch Kranker als für die Pflege rein somatisch Kranker zu entnehmen sind. Das ist aber nach übereinstimmender Auffassung des Unterausschusses "Häusliche Krankenpflege" eine vergütungspolitische und keine ordnungsrechtliche Feststellung.