Die städtische Kontakt- und Beratungsstelle bietet verschiedene Serviceleistungen für Selbsthilfegruppen an.
Sonntag, 29. April 2007
Flyer für Selbsthilfegruppen
Donnerstag, 26. April 2007
Honorar im 4. Quartal 2006
Gegen die Abrechnung des 4. Quartals 2006 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Bei mir wurden laut Abrechnung 599.295 Punkte anerkannt. Die Leistungen wurden in 19.538 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,779 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 15.220,10 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 15.304,87 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 26,17 € in der Stunde oder 0,436 € in der Minute. Das sind lediglich 56% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Mein Datenkörper
So, endlich fertig. Hat mich nur zwei Arbeitstage gekostet :(((
Überprüfung der Arzneiverordnungsweise nach Maßgabe des Prüfverfahrens von Amts wegen bei Überschreitung der Arzneimittelrichtgrößen gem. § 12 i.V. mit Anlage 2 der Prüfvereinbarung (Richtgrößenvereinbarung) in den Quartalen 1/2005-4/2005
Ihr Schreiben vom 19.3.2007 (Eingang: 26.3.2007)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.g. Schreiben baten Sie um Stellungnahme und um Erläuterung meiner Praxisbesonderheiten.
Für 2005 ergibt sich aus den vorgelegten Quartalsbilanzen ein Richtgrößenbudget von 123.563,41 €, ein Verordnungsvolumen von 324.661,73 €, und damit eine Überschreitung um 201.098,32 € (162,75%).
Entgegen §5 der Prüfvereinbarung wurden Praxisbesonderheiten nicht vorab berücksichtigt.
Die psychopharmakologische Behandlung in meiner Praxis unterliegt sowohl dem erforderlichen Sorgfaltsprinzip, als auch dem gebotenen Wirtschaftlichkeitsprinzip. Die Wirtschaftlichkeit meiner Verordnungsweise lässt sich daraus ableiten, dass lediglich 25% meiner Verordnungen Originalpräparate betreffen, die zum Zeitpunkt der Verordnung nicht generisch verfügbar waren. Der Generika- und Reimportanteil liegt bei 75%. Das ausgewiesene Sparpotenzial beträgt 1.755,57 € (entsprechend 0,6% der Gesamtsumme).
Bei der Durchsicht der patientenbezogenen Verordnungsdaten des 1. Quartals 2005 ergaben sich folgende Auffälligkeiten:
Donnerstag, 19. April 2007
Arme AOK-Schweine
Während ich mich die Tage mit der elenden Richtgrößenprüfung rumschlagen durfte, wurde gleich eine ganze Reihe von Säuen durchs Dorf getrieben.
Die WZ titelte: Schwarze Schafe in Weiß: Betrug im Gesundheitswesen. Das überdimensionale Titelbild suggerierte einen ärztlichen Geiselnehmer. Im Text war von Verordnungsfälschungen (würde ich meine eigenen Rezepte fälschen? nein, würde ich nicht) und Rabatt-Unterschlagungen die Rede: Schadenssummme eine Million, hohe Dunkelziffer.
In immerhin zwei Fällen ging es dabei um Ärzte.
Insgesamt habe die Arbeitsgruppe "Abrechnungsmanipulationen" in den Jahren 2005 und 2006 knapp 200 Verdachtsfälle untersucht, teilten die Verbände in Düsseldorf mit. In 42 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt. Dabei waren den Angaben zufolge zweimal Ärzte und viermal Zahnärzte betroffen. Alle anderen Verstöße gingen auf das Konto von Heilmittelerbringern (27 Fälle).
Und dann noch das hier:
Deutsche Ärzte bezeichnen gesetzlich Versicherte als "AOK-Schweine".
Wie gut, daß ich kein Arzt und kein Leistungserbringer bin. Ich bin eine Gesundheitsfachkraft.
Mittwoch, 18. April 2007
Ihr Datenkörper
Weil ich heute sowieso nichts besseres vor hatte, habe ich die CD zur Richtgrößenprüfung eingelegt und mit der Arbeit begonnen. 9 pdf mit insgesamt 12 MB. Da ist Ihr Datenkörper drin, und der sieht so aus:
Schon nach drei Stunden hatte ich das erste Quartal 2005 durchgesehen (mittlerweile war es 21 Uhr) und immerhin schon festgestellt, daß ich - bis auf drei - alle Datenkörper den jeweiligen Personen zuordnen konnte. Dabei fiel mir auf, daß in 49 von 834 Fällen die Apotheken teurere Medikamente abgegeben haben als die, die ich ursprünglich verordnet hatte (nämlich Originale statt Reimporte). Ausschließlich im Hochpreissegment. Das will ich an dieser Stelle weder bewerten, noch kommentieren.
Mal sehen, was ich daraus machen kann. Das kann ich ja dann am Wochenende erledigen. Für heute hab ich die Faxen dicke.
Freitag, 13. April 2007
40.000 gerichtlich bestätigte Geiselnehmer
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute die Klage eines Arztes abgewiesen, der sich nicht als brutaler Geiselnehmer bezeichnen und damit als Zielscheibe propagandistischer Kommunikationsstrategien mißbrauchen lassen wollte.
Es ehrt das OLG, daß es die Meinungsfreiheit hoch bewertet und seinen Spruch so begründet:
Das von den beanstandeten Äußerungen angesprochene Kollektiv umfasste mehr als 40.000 Ärzte, die am 4. Dezember 2006 ihre Praxen geschlossen hielten. Damit war der Personenkreis derart groß und unübersehbar, dass der Einzelne von dem auf die Gesamtheit gemünzten Angriff nicht in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen war.
Wenn das Kollektiv also nur groß genug ist, dann verliert sich das Individuum in der gesichtslosen Masse. Gut, daß die Kollektivierung unserer Volksgemeinschaft so rasante Fortschritte macht.
Immerhin wissen wir: am 6.12.2006 hatten 40.000 Ärzte ihre Praxen geschlossen. Das ist jetzt amtlich. Auch, wenn es - ausser Frau Schmidt und Herrn Lauterbach - keinen weiter stört.