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Feudales von der KVNo

Die Kreisstelle Mettmann der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) wird seit Anfang April nicht mehr von gewählten Ärztevertretern des Kreises geleitet: Die Körperschaft habe die erforderliche Neuwahl des Kreisstellenvorstands komplett abgelehnt, berichtet Dr. Rudolf Siepen, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender in Mettmann, in einem Rundschreiben. Als Grund für diesen Schritt gebe die KVNO die juristischen Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Kreisstellenleiter Hans-Peter Meuser an.

„Wenngleich die Nachbesetzung des Amtes von Hans-Peter Meuser gerichtsanhängig ist, so hätten dennoch die übrigen sieben Sitze im Kreisstellenvorstand neu gewählt werden können und müssen“, kommentierte der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, die Aussagen Siepens. Der KVNO-Vorstand missachte den eindeutigen Wortlaut der Organisationsordnung. „Dass hier keine Neuwahlen ausgerufen werden, zeigt die Hausmacht von Herrn Dr. Hansen“, ergänzte Grauduszus im änd-Gespräch.

Das demokratische Verfahren werde kurzerhand und selbstherrlich wie im Feudalismus abgeschafft.

Facharzt.de 14.4.2008

Mitteilung von Martin Grauduszus

Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Mitglieder der Freien Ärzteschaft (darunter auch ich) haben am 26.3.2008 fristgerecht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG), BGBl. I S. 378 ff. vom 30. März 2007 und gegen die §§63, 64, 69-141 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den zuführenden gesetzlichen Grundlagen erhoben.

Sie können die Verfassungsbeschwerde bei der Freien Ärzteschaft herunterladen und online unterstützen.

"Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" vollständig lesen

Eine unterfinanzierte, verrückte, unbrauchbare Gaunerei

Die Bundesregierung höchstselbst gab einst ein Gutachten in Auftrag, um die Auswirkungen des geplanten Gesundheitsfonds zu untersuchen. Merkwürdiger Weise erst, nachdem dessen Einführung längst beschlossene Sache war, getreu dem Motto: wir beschließen das jetzt mal und sehen hinterher, was dabei herauskommt. Feldversuche mit 90 Millionen Menschen eben.

Die Gutachter stellten nun eine „groteske Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ fest und rieten dringend von der Umsetzung der Pläne ab. Der Fonds bewirkt, dass zwischen den Bundesländern jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro verschoben werden. Es sei nicht klar, ob und wie sich eine Umverteilung von mehreren hundert Millionen Euro jährlich sinnvoll begrenzen lasse: die entsprechende Passage im Gesetz sei unbrauchbar.

Was wiederum die geniale Gesundheitsministerin nicht anficht. Die behauptet, etwas peseverierend und leicht kritikgemindert wirkend: "Der Fonds funktioniert!". Sollte er aus ihrer Perspektive auch besser, sonst ist die Karriere gefährdet (gilt auch für Frau Merkel).

Die werden das Ding also durchziehen. Obwohl es verrückte Klauseln enthält. Ohne Rücksicht auf Verluste. Die sich bereits abzeichnen. Man lässt das Gutachten schon ändern, weil es nicht den Erwartungen entsprach.

Bayern (bisher und wohl auch künftig als Umverteilungsprofiteur des Systems eingeplant) wittert nun skandalöse Gaunereien. Der DGB sieht eklatante Risiken und fordert eine staatliche Einheitsversicherung. Krankenkassen nutzen die Gunst der Stunde für irreführende und wettbewerbswidrige Werbung.

So ein Schrott. Es wird Zeit, dass sich die Gesundheitspolitiker und -experten mal zertifizieren lassen, bevor sie weiteren irreversiblen Schaden anrichten. Ansonsten: Zulassungsentzug.

Die KVNo lebt!

Nachdem ich seit 2005 in schöner Regelmäßigkeit Widersprüche gegen die jeweiligen Quartalsabrechnungen der KVNo eingelegt hatte, wurden diese Widersprüche am 13.9.2006 von der KVNo zurückgewiesen. Am 17.11.2006 habe ich daher Klage beim Sozialgericht Düsseldorf (eingereicht.

Die Begründung (in Auszügen):

Die Abrechungsbescheide der KVNo sind rechtswidrig. Grundsätzlich ist die KVNo zur angemessenen Vergütung kassenärztlicher Leistungen sowie zur Beachtung des Grundsatzes der Verteilungsgerechtigkeit bzw. des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes (GG) verpflichtet. Diesen gesetzlichen sowie verfassungsrechtlichen Vorgaben wird die Vergütung der Leistungen durch die KVNo in den streitbefangenen Quartalen nicht gerecht.

Die Vergütung ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie dem Angemessenheitsgebot zuwiderläuft mit der Folge der Verletzung des Sicherstellungsauftrags der KVNo. Der Verstoß gegen das Angemessenheitsgebot ist im vorliegenden Fall gegeben angesichts der tatsächlich gezahlten - völlig unangemessenen - Vergütung.

Der rechtliche Anspruch auf Korrektur des Honorarbescheide und auf eine Höhervergütung ergibt sich unabhängig vom Gebot der Angemessenheit der Vergütung auch und vor allem aus dem Verfassungsrecht und zwar Art. 12 GG i.V. m. Art. 31 GG.

Die Klägerseite hat verständlicherweise Mühe, die defizitäre Ausstattung des Facharzttopfes zu begründen. Diese Problematik hat ihre Ursache auch darin, dass die Kassenärztliche Vereinigung derartige Zahlen bisher verweigert; sie macht Angaben nur mit den sogenannten Punktwerten, um dann im gleichen Atemzug mitzuteilen, dass die Punktwerte nichts aussagten.

Dann geschah - nichts. Eine Zeit lang fürchtete ich, die KVNo habe sich heimlich selbst aufgelöst.

Am 21.2.2008 endlich, ein und ein viertel Jahr später, ein Lebenszeichen der KVNo. Man habe lange gebraucht, um die Verwaltungsakte zu bearbeiten, komme nun aber zu dem Schluss, dass die Klage unbegründet und daher abzuweisen sei.

Allerdings klingt die Begründung etwas fadenscheinig. Um es kurz zu machen:

Die KVNo behauptet, dass ein Stundenumsatz von 77,64 € habe erzielt werden können. Demnach sei eine unangemessene Vergütung nicht gegeben.

Das ist irreführend bzw. falsch, da Umsatz mit Honorar gleichgesetzt wird (ein sehr beliebter Fehler übrigens). Übrig bleibt ein Stundenhonorar (Arztlohn) von 33,67 €, also nur 72,0% des angemessenen Arztlohnes, allein für die von der KVNo beispielhaft genannten Leistungen.

Auch und besonders in Hinblick auf die Vergütung der übrigen Leistungen (deren Stundensatz sich entsprechend dem einstelligen Bereich nähert) besteht somit kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr, vertragsärztlich tätig zu werden. Damit ist die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung in diesem Bereich gefährdet und ich bezeichne die Vergütung nach wie vor als unangemessen.

Diese Erwiderung ist heute dem Sozialgericht zugegangen. Mal sehen, ob die KVNo jetzt bis Juni 2009 braucht, um sich zu einer Äußerung hinreißen zu lassen.

Ein Armutszeugnis für die Gesundheitspolitik

In der vergangenen Woche hatten fast 20.000 Arztpraxen geschlossen hatten (darunter auch meine), um auf die verfehlte Gesundheitspolitik aufmerksam zu machen. Darüber berichteten viele Medien, meist durchaus positiv.

Am 1. April - kein Scherz - kam dann ein Institut aus dem Dunstkreis des legendären Professor L. (Sie erinnern sich? der mit der Fliege, aus dem Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken) mit der sensationellen Meldung heraus, dass Kassenpatienten drei Mal länger auf einen Arzttermin warten müssen als privat Versicherte.

Zwar ist die Studie nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin allenfalls in Klasse IIb einzuordnen, aber sie illustriert deutlich die Auswirkungen der ordnungspolitischen Fehlsteuerungen der letzten Jahrzehnte, indem sie aufzeigt, dass Ressourcenverknappung und -fehlallokation zu längeren Wartezeiten führt. Das kennen wir aus Großbritannien. Dort fliegt man am Wochenende deutsche Ärzte ein.

Kurios: die Politik hat dafür gesorgt, dass die ambulante Kassenmedizin in Deutschland mit rund 8 Milliarden Euro jährlich unterfinanziert ist. Jetzt wundert sie sich, dass das zu längeren Wartezeiten führt und entrüstet sich darüber, scheinbar stellvertretend für die eigentlich Leid tragenden Patienten.

Die meisten Patienten haben aber längst begriffen, dass die schaumschlägerische Politik damit nur von ihrem eigenen Versagen ablenkt.

Bizarr sind indes die Vorschläge, die das Warteschlangenproblem lösen sollen:

Professor L. fordert noch mehr Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie Honorarabschläge - haben wir doch schon. Und er wiederholt seine altbekannte Forderung: die Nivellierung der Honorare. Wahrscheinlich nach unten, so wie ich ihn einschätze.

Dabei kommt sein eigenes Institut doch zu der Feststellung:

das Vergütungsniveau hat einen starken Einfluss auf die Wartezeiten (S. 4).

Frau Caspers-Merck fordert eine "Festschreibung" von Wartezeiten durch die Krankenkassen. Warum fordert sie dann nicht gleich die Festschreibung der mittleren Sonnenscheindauer? Erst das System aushungern und dann die Folgen beklagen. Idiotisch? Dummdreist? Oder glaubt die wirklich den Unsinn, den sie seit längerem verzapft?

Echt frech wird dieser Jacobs von der AOK Rheinland-Hamburg. Behauptet allen Ernstes, das Wartezeitenproblem sei nur eine Frage der Organisation, und gute Ärzte könnten das hervorragend (RP vom 2.4.08, kein Link verfügbar). Na, dann bin ich eben ein schlechter Arzt, und als solcher darf ich "meinen" AOK-Chef als merkbefreit bezeichnen (ich will mal gnädig sein und heute nur 12 Punkte vergeben).

Beschwichtigend drängt sich Herr Zöller dazwischen. 2009 sei es doch vorbei mit der Budgetierung, dann gebe es keine Wartezeiten mehr. Falsch, Herr Zöller. 2009 gibt es keine Individualbudgets mehr, das ist wohl wahr. Sie heißen dann nur anders: schon mal was von Regelleistungsvolumina gehört? Nein? Warum sind Sie dann einer der unzähligen "Gesundheitsexperten"?

Dann noch Frau Schmidt:

 

Wir haben keine Zwei-Klassen-Medizin. Nur einen Zwei-Klassen-Service. Außerdem dürfen die Ärzte das nicht.

Soso. Frau Schmidt: was ich nicht darf, das ist eine Sache. Eine ganz andere Sache ist, was ich nicht kann. Und wenn ich nicht kann, was ich gar nicht darf, dann muss ich das auch nicht. Deswegen kann ich bis auf weiteres Termine auch erst wieder in acht bis zwölf Wochen vergeben.