Praxisdaten

Einträge für Juli 2010

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Das Ministerium muss das Kommando übernehmen."
L. Hansen (KV-Funktionär) 5.11.2009
"Wir brauchen einen Wettbewerb um die besten Leistungen. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass es sich finanziell lohnt, mehr kranke Patienten zu haben."
Gesundheitsminister Rösler 15.1.2010
"Die Praxisgebühr ist derzeit lediglich ein Instrument, um Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu generieren. Das geht unbürokratischer und gerechter auf dem normalen Weg der Beitragsfinanzierung."
Klaus Jacobs (Wissenschaftliches Institut der AOK)
"Die Medizin darf ihre ureigene Aufgabe, nämlich Anwalt des Patienten zu sein, nicht der Ökonomie überlassen."
Prof. Dr. med. Giovanni Maio

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