Eine Veranstaltung der Selbsthilfegruppe nach Suizid (Hi.na.S) zum Thema: Suizid als letzer Ausweg? am 01. November, von 10.00h bis 19.00h in der evangel. Studentengemeinde Wuppertal.
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Veranstaltung am 1.11.2013: Suizid als letzer Ausweg?
Filmpremiere »Pillenlos – Ein Film über die Wege aus der Medikamentenabhängigkeit« am 4.11.2013
In diesem Film berichten drei Betroffene, wie sie in die Medikamentenabhängigkeit geraten sind. Der Film zeigt auch auf, wie der Weg aus der Sucht über Psychotherapien in Fachkliniken gelingen kann. Dabei geht es zum einen darum, vom Suchtmittel loszukommen und zum anderen die Lücke, die das Suchtmittel hinterlässt, mit neuen und konstruktiven Inhalten zu füllen. Die Protagonisten dieses Films haben ihre Sucht überwunden und wollen ihre Geschichten erzählen. So machen sie anderen Betroffenen Mut, Auswege aus der Medikamentensucht zu suchen und zu finden. Eine zufriedene Abstinenz ist möglich.
Dienstag, 8. Oktober 2013
The coffee machine is probably better at politics than we are
Interessanter Bericht eines Aspies (in english, though) über seine Erfahrungen am Arbeitsplatz: Techies with Asperger's? Yes, we are a little different...
Ich wusste noch gar nicht, dass man "Normalos" auch als NTs (neuro-typicals) bezeichnen kann
Freitag, 4. Oktober 2013
15.10.2013: Uraufführung »Über dem Limit. Einblicke in Lebenswelten von Menschen mit Burnout-Syndrom«
Am 15.10.2013 findet die Uraufführung der Dokumentation »Über dem Limit. Einblicke in Lebenswelten von Menschen mit Burnout-Syndrom« um 19:30 Uhr im CinemaxX Wuppertal (Bundesallee 250) statt. Eintritt 1,– EUR.
Ich habe an dem Projekt beratend mitgewirkt und stehe nach der Filmvorführung zur Diskussion zur Verfügung.
Dienstag, 1. Oktober 2013
Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder über die "Gesundheitskarte"
Und zwar so [ungefähr 3.230 Ergebnisse (0,14 Sekunden)]:
"Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit - unabhängig vom Ablaufdatum, sagen (...) die Krankenkassen." (spon)
"Wer sie noch nicht hat, sollte sich nach einer Empfehlung der Krankenkassen rasch um die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) kümmern. Denn zum Jahresende verlieren die seit 1995 von ihnen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit - unabhängig vom Ablaufdatum." (Stuttgarter Nachrichten)
"Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte: Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit, und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt, wie die GKV in Berlin mitteilte." (Die Welt)
Das haben tatsächlich alle so kritiklos und falsch von der Seite des SpiBu abgeschrieben.
Im Bundesmantelvertrag Ärzte (pdf) steht allerdings etwas anderes (incl. Fipptehler):
§ 13.1: Anspruchsberechtigt nach diesem Vertrag sind alle Versicherten, die ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage der elektronische Gesundheitskarte oder eines anderen gültigen Anspruchsnachweises belegen.
und
§ 18.8: Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern, 1. wenn die elektronische Gesundheitskarte vor der ersten Inanspruchnahme im Quartal nicht vorgelegt worden ist bzw. ein anderer gültiger Anspruchsnachweis nicht vorliegt (...).
aber auch
§ 19.1: Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist der Versicherte verpflichtet, eine elektronische Gesundheitskarte gem. § 291 Abs. 2a SGB V vorzulegen.
Dann, und nur dann, wenn er eine hat. Hat er, aus welchen Gründen auch immer, keine, dann folgt
§ 19.2: Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, (...) die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.
Dieser Vertrag ist heute inkraft getreten und gilt ein Jahr, also über den 1.1.2014 hinaus.
Wenn Sie also eine alte Versichertenkarte haben, die bis 2020 gültig ist, dann können Sie die auch nächstes Jahr noch verwenden. Das, was die Krankenkassen verbreiten, und was diverse Nachrichtenagenturen unrecherchiert nachplappern, können Sie getrost ignorieren - keine Panik also.
Edit 22.10.2013:
In einer Meldung des Hippokranet heisst es wörtlich: In Sachen Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) herrscht Informationswirrwarr. Ab 2014 gilt nur noch die eGK, sagt der GKV-Spitzenverband. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen betont: Patienten können so lange die alte Krankenversicherten-Karte (KVK) benutzen, bis das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. (...) In einem kürzlich verschickten Rundschreiben an alle KV-Vorstände erklärt KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler noch einmal explizit:
„Die KVK kann (...) sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in Arztpraxen verwendet werden.“