"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Mehr Druck auf Millionen Arbeitslose ist angesichts der viel kleineren Zahl an Jobs auch rein ökonomisch betrachtet so sinnvoll wie der Glaube, beim Gesellschaftsspiel „Reise nach Jerusalem“ würde schließlich jeder einen Sitzplatz finden, wenn nur alle schneller um die Stühle rennen."
"Vertraut dem Volke und arbeitet für dasselbe. dann wird auch euch der Lohn nicht fehlen, wenngleich der Abbruch zahlreicher Einrichtungen, das Verschwinden vieler Menschen, die völlige Umgestaltung des öffentlichen Lebens den Gedanken unserer Vergänglichkeit ganz nahe bringt."