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Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Im Rahmen der Regelversorgung ist eine optimale ambulante Versorgung von psychisch Kranken zurzeit aus budgetären Gründen kaum möglich."
Dr. med. F. Bergmann (BVDN) 30.4.2008
"Es ist nicht das Problem, wenn einer eine Maß trinkt, oder wenn er ein paar Stunden da ist, auch zwei."
Günther Beckstein (CSU) zum Thema Alkohol am Steuer 15.9.2008
"Be kinder than necessary because everyone you meet is fighting some kind of battle."
Sir Matthew James Barrie
"Die Privatisierung von Kliniken hat nicht zu Kostensenkungen geführt; bei den Krankenhäusern stiegen die Ausgaben mit 2,5 Prozent sogar überdurchschnittlich."
Nachdenkseiten 8.4.2014

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