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Eine Anfrage an meine Repräsentanten im Bundestag zum Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung

Sehr geehrte Herren,

ich wende ich mich an Sie, als meine Repräsentanten im Bundestag. Vorweg: ich beneide Sie nicht um Ihre Aufgabe, in der jetzigen, schwierigen Zeit weitreichende Entscheidungen treffen zu müssen.

Ich muss allerdings gestehen, dass mich die Performance der Regierungskoalition zunehmend irritiert und ratlos bis verärgert zurücklässt. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die handelnden Akteure entweder völlig ahnungslos sind, wider besseres Wissen handeln oder bewusst beabsichtigen, den sozialen Frieden zu erschüttern.

Ich will mich auf Bereiche beschränken, in die ich - nach 30 Jahren ambulanter psychiatrischer Arbeit und berufspolitischen Engagements - ausreichend Einblick habe.

In den vergangenen 30 Jahren war trotz angestrengter Bemühungen keine Beitragssatzstabilisierung möglich, obwohl es doch schon 1996 ein erstes Beitragsentlastungsgesetz gab. Waren alle politischen Entscheiderinnen in der Zwischenzeit inkompetent? Oder gehört implizite Rationierung zu einem langfristigen, parteipolitisch übergreifenden Ordnungsprinzip?

Nehmen Sie mal die Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Faktisch hat die E-AU zu einer vollständigen Erfassung geführt, ohne dass sich die Krankheitslast verändert hätte. Jetzt erwecken Sie den Eindruck, der arbeitenden Bevölkerung wider besseres Wissen grundlegend zu misstrauen. Sie verkomplizieren die Abläufe, statt sie zu optimieren. Im Ergebnis werden Sie längere AU-Zeiten bekommen und gleichzeitig den sozialen Frieden empfindlich stören.

Apropos längere AU-Zeiten, unter rein fiskalischen Gesichtspunkten: psychische Erkrankungen führen zu den längsten und teuersten Produktivitätsverlusten und ziehen erhebliche Folgekosten in der Sozialversicherung nach sich. Ihre Lösung? Sie kürzen das psychiatrisch-psychotherapeutische Angebot um etwa 30 Prozent. Ihr Ergebnis: die Einsparungen hier erzeugen dort etwa viermal so hohe Folgekosten. Das ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv, um nicht zu sagen: dumm.

Ich hätte noch zahlreiche andere Einfälle dazu, aber ich will Ihre und meine Geduld und Zeit nicht überstrapazieren.

Es interessiert mich aber, wie Sie sich mit Ihrer Entscheidung, für das Gesetz zu stimmen, fühlen. Sind Sie überzeugt, das Richtige getan zu haben? Fühlten Sie sich zum Zeitpunkt der Abstimmung gut informiert? Durch wen? Konnten Sie die Folgen Ihrer Handlung hinreichend abschätzen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen. Es eilt nicht. Die nächste Gesundheitsreform kommt ganz sicher.

Ach so: bitte setzen Sie sich doch zügig für die verfassungsgemäße Prüfung eines möglichen Verbots der gesichert rechtsextremen AfD - Leute, die Merz ein Attentat wünschen und Merkel „an die Wand“ stellen wollen - ein.

Mit freundlichen Grüßen

Zum Abbau der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung

Ich verstehe ja, dass die gesetzliche Krankenversicherung aus verschiedenen Gründen in finanziellen Schwierigkeiten steckt: alternde Gesellschaft, versicherungsfremde Leistungen, medizinischer Fortschritt, Tarifsteigerungen...

Die aktuellen Pläne zum faktischen Abbau der ambulanten, psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung lassen mir aber die wenigen, verbliebenen Haare zu Berge stehen. Wie dumm kann man eigentlich sein?

4,5 Prozent weniger Vergütung für ambulante Psychotherapie - das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen.

Weniger Geld für ambulante Psychotherapie. zdfheute 13.3.2026

Für alle psychotherapeutischen Leistungen wurden 2023 rund 4,6 Mrd. Euro aufgewendet – 1,5% der GKV-Gesamtausgaben von 306 Mrd. Euro und knapp zehn Prozent der Kosten der ambulanten Versorgung.

FAKTENCHECK Psychotherapie-Honorarpolitik: Was die Zahlen wirklich sagen und für die Gesellschaft bedeuten. DBVT-BV Mai 2026 (pdf)

2023 entfielen 12,9% (63,3 Milliarden Euro) der Krankheitskosten auf Krankheiten psychische und Verhaltensstörungen.

Kreislauferkrankungen sowie psychische und Verhaltensstörungen verursachen zusammen 26,0 % der Krankheitskosten im Jahr 2023. destatis Pressemitteilung Nr. 293 vom 8. August 2025

Die Honorarkürzung spart den Krankenkassen rund 120 Millionen Euro brutto, 90 Millionen Euro netto für 2026. Dem stehen Folgekosten in einem Vielfachen dieser Höhe gegenüber — durch stationäre Verlagerung, Krankengeld, Chronifizierung und Frühverrentung, Schulabbrüche oder familiäre Krisen.

WENN KÜRZEN TEUER WIRD: Warum die Psychotherapie in Deutschland aufgewertet werden sollte. psychowatchdog 2.6.2026

Das Vorhaben ist kontraproduktiv, sinnbefreit, und es führt nur zu Umbuchungen im Gesamthaushalt. Seit 30 Jahren wünsche ich mir Fachkompetenz in unserer Gesundheitspolitik, aber es kommen immer nur pseudoplanwirtschaftliche Fehlentscheidungen, deren Folgen auf PatientInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen abgewälzt werden. So wird das nichts mit dem sozialen Frieden.

Update:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte mit rechtskräftigem Beschluss vom 9. Juli 2026 die sofortige Vollziehung eines Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses aus (Aktenzeichen L 7 KA 11/26 KL ER). Es bestünden erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Methodik der Vergleichsrechnung und ein besonderes Vollziehungsinteresse sei auch sonst nicht erkennbar.

Psychotherapeutenvergütung: Kassenärztliche Bundesvereinigung gewinnt Eilverfahren. Recht und Politik 9.7.2026