Angesichts der Regulierung und Rationierung bei der Krankenbehandlung stellen sich immer wieder ethische Fragen in Zusammenhang mit der Behandlung schwerer Krankheiten und im Konflikt zwischen den Prinzipien Individualwohl und Gemeinwohl. So wird zum Beispiel die Verordnung von Antidementiva kontrovers diskutiert (wie auch die Anwendung moderner Neuroleptika).
Die nur schwer zu lösende Frage lautet: Ist es ethisch begründbar, einem Demenzkranken eine alternativlose Behandlung vorzuenthalten, wenn mit den dadurch eingesparten Mitteln andere Kranke effizienter behandelt werden können? Vorenthalten bedeutet in diesem Fall, dass diese Leistung aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen herausgenommen würde; denn für viele Demenzkranke ist anzunehmen, dass sie die Behandlung nicht aus eigener Tasche bezahlen können.
Helmchen, Hanfried: Antidementiva in allokationsethischer Perspektive: Dem einzelnen Patienten verpflichtet Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 36 vom 07.09.2007, Seite A-2396