"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
"Die Praxisgebühr ist derzeit lediglich ein Instrument, um Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu generieren. Das geht unbürokratischer und gerechter auf dem normalen Weg der Beitragsfinanzierung."