Neulich im MVZ (3)

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wie offensichtlich muß diese Frau eigentlich noch in der Tasche der Kassen wohnen, damit die mal wegen Korruption entfernt wird?!"
fefe 21.1.2008
"Das, was Frau Schmidt macht, hat mit kollegialer Zusammenarbeit nichts mehr zu tun. Sie trickst und täuscht, was das Zeug hält."
Wolfgang Zöller (CDU) 22.1.2008
"Man könne in Europa nicht zusammenarbeiten, wenn die Politik danach ausgerichtet werde, „wie viele Menschen gerade auf der Straße stehen“."
Angela Merkel (CDU) 26.9.2010
"Brüderle «wies erläuternd darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht immer rational seien»."
Rainer Brüderle 14.3.2011

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