Es gab mal Berichte über betrügerische Ärzte, die angebliche Behandlungen bei längst Verstorbenen angeblich abgerechnet haben sollen.
Die AOK hat gut aufgepasst und offensichtlich aus diesen Fehlern gelernt:
Der AOK-Bundesverband will sich zusätzliche Millionen aus dem Gesundheitsfonds sichern und Krankheitszuschläge für das volle Kalenderjahr einfordern, selbst wenn der Versicherte schon zu Jahresbeginn gestorben ist.
Mensch, AOK. Das finde ich jetzt grenzwertig. Ob das vom SGB 5 gedeckt ist? Was wohl die Wuppertaler Schwerpunktstaatsanwaltschaft daraus machen wird?