Wuppernetz-Fortbildung: Angststörungen und soziale Phobien

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
Peter Oberender: Wachstumsmarkt Gesundheit (2006)
"Wir müssen die Monopole der Kassenärztlichen Vereinigungen brechen."
U. Schmidt (SPD)
"Any eventual reform to health care, regardless of who wins, is going to become the usual mess based first on ideological inclination and then processed through the machine of money, industry influence, political pandering and either "compromise" or "cooperation," depending on how one views unwillingness to demand absolutes."
Healthcare Blog 25.8.2008
"Die Praxisgebühr ist derzeit lediglich ein Instrument, um Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu generieren. Das geht unbürokratischer und gerechter auf dem normalen Weg der Beitragsfinanzierung."
Klaus Jacobs (Wissenschaftliches Institut der AOK)

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