Videoprojekt mit Angehörigen von psychisch Kranken

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wenn Sie die Existenz als Kassenarzt nicht befriedigt, hindert Sie keiner daran, sich an Privatpatienten zu halten."
Ulla Schmidt (SPD) 26.11.2006
"Das, was Frau Schmidt macht, hat mit kollegialer Zusammenarbeit nichts mehr zu tun. Sie trickst und täuscht, was das Zeug hält."
Wolfgang Zöller (CDU) 22.1.2008
"Court announced that a physician could not deviate from his ethical obligations even if legislation demands otherwise."
Nürnberg, 1947
"Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren."
Elke Ferner (SPD), 18.6.2009

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