Resolution zur Honorarsituation in Nordrhein ab 1.7.2010

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Das, was Frau Schmidt macht, hat mit kollegialer Zusammenarbeit nichts mehr zu tun. Sie trickst und täuscht, was das Zeug hält."
Wolfgang Zöller (CDU) 22.1.2008
"Es ist nicht das Problem, wenn einer eine Maß trinkt, oder wenn er ein paar Stunden da ist, auch zwei."
Günther Beckstein (CSU) zum Thema Alkohol am Steuer 15.9.2008
"Immer wenn einer von Ethik spricht, weiß ich, dass er nicht zahlen will."
Rudolf Virchow
"Wir sollten eine verbindliche Regelung machen, dass Kassenärztliche Vereinigungen, also die Ärzteschaft, Patienten innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin beim Facharzt anbieten müssen. Ansonsten wird ihr Gesamtbudget gekürzt. Dann kriegen die Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Geld von den Krankenkassen. Das wäre mal eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte."
Jens Spahn (CDU) 4.11.2013

scroogle


this siteweb

Aktuelle Einträge

Hinweis

Creative Commons License - Some Rights Reserved