Gegen die Abrechnung des 2. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 735.325 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 651.170 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 20.491 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 17.640,70 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 15.250,55 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 21,25 € in der Stunde oder 0,354 € in der Minute. Das sind lediglich 41% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Freitag, 5. November 2010
Honorar im 2. Quartal 2010
Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
sie legen ja regelmäßig Widerspruch ein, kommt auch mal eine Antwort bzw. ein Bescheid? Oder müssen Sie dann auch jedes mal klagen?
Wie viele Widersprüche haben Sie denn am Laufen^^?
#1
psychoMUELL
(Homepage)
am
06.11.2010 06:25
(Antwort)
2005 liegt seit 2006 beim Sozialgericht. Von der Entscheidung hängen auch 2006-2008 ab, das ruht ebenfalls. 2009 wurde im Oktober von der KV abgewiesen. Mangels anwaltlicher Unterstützung gehe ich nicht zum Sozialgericht. Vielleicht wieder für 2010.
#1.1
frontier psychiatrist
(Homepage)
am
06.11.2010 16:11
(Antwort)