Das Arbeiten mit dem Sozialgesetzbuch ist nachgerade zu einer Qual geworden.
Das einzig und allein ethischen Normen gehorchende Arzt-Patient-Verhältnis wird aufgelöst und unversehens zur Beute einer »öffentlichen Aufgabe«, die von einer Art ärztlicher Ordensgemeinschaft, der Reichsärztekammer in treuer Komplizenschaft mit der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, zu bewältigen sei. In dieser »öffentlichen Aufgabe« verschwindet der Patient mit seinem individuellen Körper zu Gunsten eines übergeordneten »Volkskörpers«, dessen Gesunderhaltung die deutsche Ärzteschaft zu sichern hat.
Die traditionell bürgerlichen, von Freiberuflichkeit geprägten Ärzte gelten für das System als potenziell gefährlich. Missstände und Probleme im Gesundheitswesen könnten zu Unruhen führen und bedürfen deswegen der „Kontrolle“.
Nein.
Das hat nichts, aber auch gar nichts mit den aktuellen Verhältnissen, mit dem SGB V, oder mit lebenden Personen zu tun. Das ist Geschichte.
Samstag, 20. Januar 2007
Gleichschaltung
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