Nach einer Meldung auf Facharzt.de hat in Hessen die Mehrzahl der Internisten mit Schwerpunkt Gastroenterologie ihre Zulassung für dieses Teilgebiet aus Protest gegen den Honorarverteilungsvertrag und die niedrige Vergütung zurückgegeben. Sie erhielten durchschnittlich15 Euro für eine Gastroskopie – davon lassen sich nicht einmal die Kosten der Untersuchung decken.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen stößt nun Drohungen aus:
Wenn sich die Situation nicht bessere, werde die KV gezwungen sein "zur Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten mit gastroenterologischen Leistungen auch in ggf. großem Umfange Ermächtigungen an Krankenhausärzte bzw. Krankenhäuser auszusprechen, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen."
Dieses Beispiel ist ein weiterer Beleg, dass KVen zu einer seelenlosen Filiale des BGM verkommen sind. Primitiver Selbsterhaltungstrieb eines Parasiten, der um sich schlägt, weil sein Wirtsorganismus schlappmacht.
Drehen wir den Spieß doch einfach um:
Wenn mehr als 50 % der gastroenterologisch tätigen Ärzte ihre Teilzulassung zurückgegeben haben, ist es Pflicht der Aufsichtsbehörde, zu prüfen, ob die Versorgung durch die KV noch sichergestellt ist. Nachdem die Mehrzahl der Betroffenen die Zulassung zurückgegeben haben, ist so gut wie sicher, dass § 95 b SGB V zum Tragen kommt.
Dann können die Teilzulassungsrückgeber mit den Kassen nach GOÄ einfach abrechnen.
Montag, 12. Februar 2007
Seelenlose Filialen des Gesundheitsministeriums
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