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Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wenn Sie die Existenz als Kassenarzt nicht befriedigt, hindert Sie keiner daran, sich an Privatpatienten zu halten."
Ulla Schmidt (SPD) 26.11.2006
"Man könne in Europa nicht zusammenarbeiten, wenn die Politik danach ausgerichtet werde, „wie viele Menschen gerade auf der Straße stehen“."
Angela Merkel (CDU) 26.9.2010
"Vertraut dem Volke und arbeitet für dasselbe. dann wird auch euch der Lohn nicht fehlen, wenngleich der Abbruch zahlreicher Einrichtungen, das Verschwinden vieler Menschen, die völlige Umgestaltung des öffentlichen Lebens den Gedanken unserer Vergänglichkeit ganz nahe bringt."
Rudolf Virchow (1902)
"If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy."
Philip R. Zimmermann 1991

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