Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

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Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Man will jedoch auf das KV-System nicht verzichten. Denn ohne uns würde die Unzufriedenheit der Ärzte direkt auf Krankenkassen und Politik zurückfallen."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Man hätte mehr von der DDR übernehmen können."
Erwin Sellering (SPD) 23.3.2009
"In dem Augenblick, wo die Medizin dazu genutzt wird, um Kapital zu vermehren und vor allen Dingen dann Einfluss auf die Medizin genommen wird, dann, glaube ich, verkaufen wir den Grundgedanken der Medizin."
Deutschlandfunk 28.4.2013
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."
NAV-Chef Dr. Dirk Heinrich 16.12.2016

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