Wahnsinnswoche 2020:14 - Virenschutzwoche 3

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"The trouble with many people’s notions of how to bring business innovation to health care is that they are saddled with assumptions that apply to other aspects of the business world, but do not necessarily apply to health care."
The Physician Executive 20.8.2008
"Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren."
Elke Ferner (SPD), 18.6.2009
"Wir brauchen einen Wettbewerb um die besten Leistungen. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass es sich finanziell lohnt, mehr kranke Patienten zu haben."
Gesundheitsminister Rösler 15.1.2010
"Wir sollten eine verbindliche Regelung machen, dass Kassenärztliche Vereinigungen, also die Ärzteschaft, Patienten innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin beim Facharzt anbieten müssen. Ansonsten wird ihr Gesamtbudget gekürzt. Dann kriegen die Kassenärztlichen Vereinigungen weniger Geld von den Krankenkassen. Das wäre mal eine wirkliche Hilfe für gesetzlich Versicherte."
Jens Spahn (CDU) 4.11.2013

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