"Das von den beanstandeten Äußerungen angesprochene Kollektiv umfasste mehr als 40.000 Ärzte, die am 4. Dezember 2006 ihre Praxen geschlossen hielten. Damit war der Personenkreis derart groß und unübersehbar, dass der Einzelne von dem auf die Gesamtheit gemünzten Angriff nicht in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen war."
"Eine Arztpraxis ist ein Unternehmen, das nicht dazu bestimmt ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen zu dienen. Das ausschließliche Interesse an einer optimalen Hilfe für die Patienten stellt eine private Veranlassung für die Hinnahme von Verlusten dar, welche steuerlich unbeachtlich ist."
"Es darf auf gar keinen Fall sein, dass Behandlungen unterlassen werden aus nicht sachgerechten Gründen, also nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus fiskalischen Gründen."