Wahnsinnswoche 2020:04

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wir müssen die Monopole der Kassenärztlichen Vereinigungen brechen."
U. Schmidt (SPD)
"Wie offensichtlich muß diese Frau eigentlich noch in der Tasche der Kassen wohnen, damit die mal wegen Korruption entfernt wird?!"
fefe 21.1.2008
"Sie wollen gesetzlich vorgegebene Budgets durch leistungsgerechte Preise ersetzen. Was heißt das? Das heißt klipp und klar, dass die Ausgaben für die ärztliche Behandlung im ambulanten Bereich deutlich steigen werden. Wir reden dann locker von 4 bis 5 Milliarden Euro."
Elke Ferner (SPD) 12.2.2009
"Datenschutz ist was für Gesunde."
Jens Spahn (CDU) 14.11.2014

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