Geiselnehmer vor Gericht

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Auch Wissenschaftler müssen sich nach dem Willen des Gesetzgebers richten."
Elke Ferner (SPD) 27.3.2008
"Mehr Druck auf Millionen Arbeitslose ist angesichts der viel kleineren Zahl an Jobs auch rein ökonomisch betrachtet so sinnvoll wie der Glaube, beim Gesellschaftsspiel „Reise nach Jerusalem“ würde schließlich jeder einen Sitzplatz finden, wenn nur alle schneller um die Stühle rennen."
Nachdenkseiten 25.8.2008
"Die Medizin darf ihre ureigene Aufgabe, nämlich Anwalt des Patienten zu sein, nicht der Ökonomie überlassen."
Prof. Dr. med. Giovanni Maio
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."
NAV-Chef Dr. Dirk Heinrich 16.12.2016

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