Wahnsinnswoche 2021:21

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Universal health care is a moral obligation for an industrialized society."
Shadwofax 1.10.2008
"Um nur einen einzigen Kassenvorstand zu entlohnen (€ 20.000,-- pro Monat) müssen rund 100 Arbeitnehmer ihren monatlichen Zwangsversicherungsbeitrag entrichten."
Carlos Gebauer 24.4.2009
"Die Medizin darf ihre ureigene Aufgabe, nämlich Anwalt des Patienten zu sein, nicht der Ökonomie überlassen."
Prof. Dr. med. Giovanni Maio

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