Bei der Behandlung seelischer Erkrankungen ist die ambulante psychiatrische Krankenpflege (APK) in vielen Fällen unverzichtbarer Bestandteil eines Gesamtbehandlungsplanes.
Verordnung und Durchführung von APK haben sich seit 1999 für alle Beteiligten zunehmend kompliziert gestaltet, weil
- Inhalte und Ziele der APK nur unzureichend bekannt sind,
- keine verbindlichen Richtlinien existieren,
- Patienten und Angehörige nur unzureichend über Verfahrensabläufe informiert sind,
- Streitfälle letztlich nur vor Gericht geklärt werden können (es wäre eine politische Aufgabe, den rechtsfreien Raum zu beseitigen),
- chronisch psychisch Erkrankte, im Vergleich zu chronischen körperlich Erkrankten, schlechter gestellt sind.