Ärztepranger

Einträge für Dezember 2006

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen sogenannten Sicherstellungsauftrag, weswegen man vor gut siebzig Jahren das Streikrecht aufgegeben hat."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Sie wollen gesetzlich vorgegebene Budgets durch leistungsgerechte Preise ersetzen. Was heißt das? Das heißt klipp und klar, dass die Ausgaben für die ärztliche Behandlung im ambulanten Bereich deutlich steigen werden. Wir reden dann locker von 4 bis 5 Milliarden Euro."
Elke Ferner (SPD) 12.2.2009
"Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss sagen, wer sonst den Rechtsanspruch der Versicherten auf ambulante Behandlung zu jeder Tages- und Nachtzeit durchsetzen will."
Gesundheitsministerin Schmidt 1.4.2009
"Brüderle «wies erläuternd darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht immer rational seien»."
Rainer Brüderle 14.3.2011

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