Neulich stellte das Krankenhaus drei Kannibalen als Krankenpfleger ein, weil Fachkräfte fehlten. An ihrem ersten Arbeitstag begrüßte sie der Personalchef mit den Worten: "Willkommen im Team! Bei uns können Sie gut verdienen, und in der Cafeteria können Sie preiswert essen. Also, lassen Sie bitte die übrigen Mitarbeiter in Ruhe." Die Kannibalen versprachen es.
Vier Monate später wurden die drei zum Personalchef zitiert. "Sie alle leisten sehr gute Arbeit, und ich bin äußerst zufrieden mit Ihnen. Da ist nur eine Kleinigkeit: eine unserer Krankenschwestern ist verschwunden. Weiß einer von Ihnen, was ihr zugestoßen sein könnte?" Die Kannibalen verneinten. Nachdem sie den Raum verlassen hatten, zischte einer den beiden anderen zu: "Welcher von euch Schwachköpfen hat die Schwester gefressen?"
Einer hob zögerlich die Hand, worauf ihn der erste anfuhr: "Vier Monate lang haben wir Krankenhausmanager gefressen - niemand konnte etwas davon merken. Und dann musst du IDIOT eine Krankenschwester fressen?"
Ursprünglich handelte es sich bei der "Kopfpauschale" um die jährliche Pauschalzahlung einer Krankenkasse, die fast die gesamte kurative ambulante ärztliche Behandlung eines Versicherten abdeckt und nach § 85 SGB V "mit befreiender Wirkung" an eine Kassenärztliche Vereinigung geleistet wird.
Gesundheitsminister Rösler (FDP) will also von den Zwangsmitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, zumindest spekulativ und zusätzlich zu ihren Kassenbeiträgen, eine einkommensunabhängige Pauschale von voraussichtlich 29 Euro kassieren lassen.
Private Kassen (es heißt "Versicherungen") lehnen die Kopfpauschale ab. Herr Rebscher, Vorstandschef der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), hält die Kopfpauschale für nicht finanzierbar. Norbert Blüm (CDU) ist ebenfalls ein strikter Gegner der von der FDP geforderten Kopfpauschale.
Einschub: von der FDP gefordert? Die wollen gar keine Kopfpauschale. Frau Merkel (CDU) schon: die sah schon 2003 den Schlüssel zur Verwaltung des kollektiven Mangels in einem Prämienmodell (Link erloschen, 9.9.2025).
In Wirklichkeit geht es nicht darum, wie man am besten die Krankenversorgung finanziert. Es geht darum, wie man am besten die nächsten Wahlen gewinnt, oder darum, wie man am besten seinen schönen Posten behält.
In seiner Klage gegen den Honorarverteilungsvertrag (HVV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat der Medi-Verbund nun auch vom Bundessozialgericht (BSG) Recht bekommen. Wie das Sozialgericht Stuttgart und das Landessozialgericht Baden-Württemberg befand auch das BSG den Vertrag der KV für rechtswidrig.
In Nordrhein haben wir andere, aber durchaus vergleichbare Verhältnisse. Denn auch hier gab und gibt es floatende Punktwerte, selbst unter Bedingungen der ehemaligen Individualbudgets und der heutigen Regelleistrungsvolumina.
Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, fordert die Kopplung der Arzthonorare an die wirtschaftliche Entwicklung.
Darf ich einen Gegenvorschlag machen, Frau Pfeiffer?
Scherz beiseite: die Höhe der Gesamtvergütung für Ärzte ist bereits jetzt gesetzlich auf die Steigerung der Grundlohnsumme beschränkt (Primat der Beitragssatzstabilität). Damit können wir die kindlich-naive Erzählung von Frau Pfeiffer schon abhaken und uns wichtigeren Dingen zuwenden:
Für das Jahresgehalt der Frau Pfeiffer (226.250 Euro) können nach heutigem Stand etwa 2.500 psychisch kranke Menschen ein Jahr lang ambulant behandelt werden. Da lassen sich noch enorme Wirtschaftlichkeitsreserven heben!
Nichts begriffen hat der Mann von der Qual einer Depression, vom Chaos in der Gedankenwelt eines Depressiven, von Aussichtslosigkeit und Unerklärbarkeit des eigenen Zustandes.
Karl Lagerfeld findet es nämlich egoistisch, wenn man sich mit einem Selbstmord überstürzt verabschiedet, vor allem wenn man eine Firma hat und es so viele Leute gibt, die von einem abhängig sind.
Aber vielleicht sterben die Leute ja auch nur - politisch völlig korrekt - vor Langeweile.