"Was (...) Eigenverantwortung nennt, ist nichts anderes, als kranke Menschen einer unkontrollierten und unkontrollierbaren Übermacht (...) der Leistungsaufschwätzer auszuliefern."
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."