Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Einträge für März 2014

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Universal health care is a moral obligation for an industrialized society."
Shadwofax 1.10.2008
"Wir brauchen eine Grenze der Privatautonomie."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Das Ministerium muss das Kommando übernehmen."
L. Hansen (KV-Funktionär) 5.11.2009
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."
NAV-Chef Dr. Dirk Heinrich 16.12.2016

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