Psychiatrie

Einträge für September 2018

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Im Rahmen der Regelversorgung ist eine optimale ambulante Versorgung von psychisch Kranken zurzeit aus budgetären Gründen kaum möglich."
Dr. med. F. Bergmann (BVDN) 30.4.2008
"Geradezu unanständig, dass die Vertreter der ärztlichen Oberschicht auf höhere Honorare drängen und die Versicherten weiter auspressen wollen."
Annelie Buntenbach (DGB) 21.5.2008
"Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss sagen, wer sonst den Rechtsanspruch der Versicherten auf ambulante Behandlung zu jeder Tages- und Nachtzeit durchsetzen will."
Gesundheitsministerin Schmidt 1.4.2009
"Es darf auf gar keinen Fall sein, dass Behandlungen unterlassen werden aus nicht sachgerechten Gründen, also nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus fiskalischen Gründen."
Philipp Rösler (FDP) 16.12.2010

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