Psychiatrie

Einträge für März 2019

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Auch Wissenschaftler müssen sich nach dem Willen des Gesetzgebers richten."
Elke Ferner (SPD) 27.3.2008
"Geradezu unanständig, dass die Vertreter der ärztlichen Oberschicht auf höhere Honorare drängen und die Versicherten weiter auspressen wollen."
Annelie Buntenbach (DGB) 21.5.2008
"Mit einem Mal steht er wieder auf der Bühne - der thymotische Citoyen, der selbstbewusste, informierte, mitdenkende und mitentscheidungswillige Bürger, männlich und weiblich, und klagt vor dem Gericht der öffentlichen Meinung gegen die misslungene Repräsentation seiner Anliegen und seiner Erkenntnisse im aktuellen politischen System."
Peter Sloterdijk 8.11.2010
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."
NAV-Chef Dr. Dirk Heinrich 16.12.2016

scroogle


this siteweb

Hinweis

Creative Commons License - Some Rights Reserved