Psychiatrie

Übersicht - Einträge für September 2020

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Im Rahmen der Regelversorgung ist eine optimale ambulante Versorgung von psychisch Kranken zurzeit aus budgetären Gründen kaum möglich."
Dr. med. F. Bergmann (BVDN) 30.4.2008
"Mit einem Mal steht er wieder auf der Bühne - der thymotische Citoyen, der selbstbewusste, informierte, mitdenkende und mitentscheidungswillige Bürger, männlich und weiblich, und klagt vor dem Gericht der öffentlichen Meinung gegen die misslungene Repräsentation seiner Anliegen und seiner Erkenntnisse im aktuellen politischen System."
Peter Sloterdijk 8.11.2010
"Die Praxisgebühr ist derzeit lediglich ein Instrument, um Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu generieren. Das geht unbürokratischer und gerechter auf dem normalen Weg der Beitragsfinanzierung."
Klaus Jacobs (Wissenschaftliches Institut der AOK)
"If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy."
Philip R. Zimmermann 1991

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