Psychiatrie

Einträge für Juni 2022

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wie offensichtlich muß diese Frau eigentlich noch in der Tasche der Kassen wohnen, damit die mal wegen Korruption entfernt wird?!"
fefe 21.1.2008
"Es ist vertretbarer, allen Bürgern eine Grundversorgung zukommen zu lassen, als nur wenigen einen Zugang zu allem."
Prof. U. Wiesing (BÄK, Ethikkommission) 30.4.2008
"Immer wenn einer von Ethik spricht, weiß ich, dass er nicht zahlen will."
Rudolf Virchow
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."
NAV-Chef Dr. Dirk Heinrich 16.12.2016

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