"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"A person’s access to medical care should not turn on just how skilled he is as an economic creature. While some of us are smarter, taller, and quicker than others, as human beings we are equal."
"Es darf auf gar keinen Fall sein, dass Behandlungen unterlassen werden aus nicht sachgerechten Gründen, also nicht aus medizinischen Gründen, sondern aus fiskalischen Gründen."