"Hallo BMG: Ich bin es leid, unbezahlt zu arbeiten. Ich finde die Praxisschließungen so gut, dass ich ab sofort jedes Quartal Budgetferien machen werde!"
Ich persönlich erkläre hiermit, dass dieser Satz im vollen Umfang auch für mich gilt.
Für mich ist nach wie vor unverständlich, daß die Führungsspitze der KVNo einer Anweisung aus dem Gesundheitsministerium Folge geleistet und einen demokratisch gewählten Kreisstellenvorstand seiner Ämter entbunden hat. Zitat dazu aus dem Gesundheitsministerium:
Hintergrund (...) war, dass (...) regelmäßige „Budgetferien“ nicht mit dem Vertragsarztrecht vereinbar sind.
Diese Aussage bedarf einer inhaltlichen Korrektur:
"Budgetferien" erfüllen den politischen Willen: § 85 Abs. 4 SGB V.
Sie folgen den Vorgaben der KVNo zur Leistungsmengensteuerung.
Sie erfüllen die Forderung der KBV: Begrenztes Geld – begrenzte Leistungen.
Ein weiteres Zitat unseres Gesundheitsministeriums gefällig?
Der Vorstand der KV Nordrhein kann Herrn M. lediglich aus seinem Amt als Kreisstellenvorsitzender der KV Nordrhein entlassen, nicht aber aus seinem Amt als Vizepräsident der Freien Ärzteschaft.
Interpretiere ich da einen unzureichend unterdrückten Wunsch heraus oder hinein?