"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Wenn wir zum Beispiel an die Einführung der Gesundheitskarte in Deutschland denken, dann bedeutet sie sozusagen eine kulturelle Revolution im System des Gesundheitswesens."
"It is my privilege and duty to care for people who come to see me ---- as patients. There is a respect involved with that term which is absent from the term consumer, and which is important in maintaining the dignity of the individual."