Diese Entwicklung befürchtet SOVD-Präsident Bauer. Warum? Weil das Gesundheitsministerium gerade eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet. Damit Patienten von ihrer Krankenkasse besser "in Regress genommen" werden können, wenn sich - beispielsweise nach Tätowierungen - Komplikationen einstellen.
Nun kann man ja durchaus die Auffassung vertreten, dass die Behandlung von Folgeproblemen nach medizinisch nicht notwendigen Eingriffen - beispielsweise nach Tätowierungen - nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden sollte. Angenommen, es entwickelt sich eine großflächige Entzündung mit möglicherweise lebensbedrohlichen Auswirkungen, mit Aufenthalt auf der Intensivstation. Das wird teuer.
Jetzt sollen Ärzte dazu verpflichtet werden, gefälligst Meldung zu machen. Was lässt sich dieses Ministerium noch alles einfallen, um die ärztliche Schweigepflicht auszuhöhlen? Zwar gibt es bereits eine Meldepflicht, aber die bezieht sich nur auf allgemeingefährliche Krankheiten.
Ich könnte das Ganze ja noch verstehen, wenn man den Tätowierer in Regress nähme. Aber so stellt dieses Ansinnen nur einen Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis und damit ein weiteres Element der Kampagne zur Deprofessionalisierung des Arztberufes dar.
Sonntag, 30. September 2007
Vom Arzt zum Handlanger der Krankenkassen
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