Die Kritik (pdf 164k) von Manfred Partsch, AOK-Bundesverband, am Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG), das er auch als „Wettbewerbsverhinderungsgesetz“ bezeichnet, findet meine ungeteilte Zustimmung.
Er weist darauf hin, dass sich „sowohl Ärzte als auch Krankenkassen bei der Vertretung ihrer unterschiedlichen Positionen auf den Gesetzestext berufen“ können, und dass sich „die Ziele des Gesetzgebers, einerseits den Ärzten einen festen Preis für ihre Leistungen zu garantieren und andererseits die Kassen nur den morbiditätsbedingten Behandlungsbedarf finanzieren zu lassen, also kaum miteinander vereinbaren lassen“. Zumal das Gesetz weder für 2008 noch für 2009 zusätzliche Mittel zur Finanzierung vorsehe.
Er kritisiert „das vom Gesetzgeber nicht geregelte Zusammenwirken dieser verschiedenen Faktoren, das in der Summe zu einem nicht zu verantwortenden Ausgabenanstieg führen kann“ und stellt fest, es „erfolgt hier ein Experiment mit höchst ungewissem Ausgang“. Es entstünden sogar, etwa „durch den Abschluss von Selektivverträgen“ „zusätzliche Kosten, die auch durch die im Gesetz zwar vorgesehene, aber praktisch kaum durchführbare Bereinigung der kollektivvertraglich vereinbarten Gesamtvergütung nicht refinanziert werden“ könnten.
Ich habe Verständnis dafür, dass er seine Kritik nicht in aller Schärfe äußern kann, da er als Mitarbeiter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eine diplomatische Wortwahl pflegen muss. Dennoch ist seine Botschaft eindeutig:
Das GKV-WSG ist voller Widersprüche, es genügt seinem eigenen Regelungsanspruch nicht, es ist kaum praktisch durchführbar, es ist also ein verantwortungsloses Experiment mit ungewissem Ausgang.
Würde er in seiner Institution, oder würde ich in meiner Praxis eine derart schlechte Prozess- und Ergebnisqualität abliefern, würde es uns Kopf und Kragen kosten.